Vermietung

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Planen Sie einen Geburtstag oder eine andere Feierlichkeit?


Gerne vermieten wir Ihnen unser Schützenhaus, sei es als Mitglied im Verein oder auch nicht. Dies ist für diverse Veranstaltungen, von bis zu maximal  50 Personen geeignet. Weiter unten auf dieser Seite finden Sie unseren Vermietungskalender. Hier können Sie prüfen, ob Ihr Wunschtermin noch frei ist. Bitte beachten Sie auf dieser Seite (ganz unten) noch die Rubrik "Häufig gestellte Fragen".


Um eine Mietanfrage zu stellen, nutzen Sie bitte unser "Online Mietanfrage" Formular. Wir werden uns dann, sobald wie möglich, persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um alles Weitere zu besprechen. 


Mit freundlichem Gruß

Ihr Schützenverein Neuland

Ihre persönliche Ansprechpartnerin

Anja Behrens

Online Mietanfrage

Wichtige Information:

Leider bieten wir ausnahmslos keine Vermietung an Freitagen an.

Vermietungskalender

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In der Mobilen Ansicht, ist an Tagen mit einem roten Punkt keine Vermietung möglich. Für weitere Infos auch gerne auf das entsprechende Datum klicken.

Häufig gestellte Fragen

Frage: Sind Geschirr, Besteck und Gläser vorhanden?

Antwort: Ja, die oben genannten Utensilien können genutzt werden. Eine Spülmaschine ist ebenfalls vorhanden.


Frage : Gibt es eine Kühltruhe für Eiswürfel o.Ä.?

Antwort: Ja, es stehen ein Gefrierschrank sowie weitere Kühlfächer zur Verfügung.


Frage: Ist eine eingebaute Musikanlage vorhanden?

Antwort: Nein, eine Musikanlage muss durch den Mietenden selbst mitgebracht werden.


Frage: Muss ich das Schützenhaus selber sauber machen?

Antwort: Sie müssen die Tische abwischen und die Stühle hochstellen. Leere Gläser, Geschirr und Besteck sollten soweit es geht von groben Verschmutzungen befreit und in die Spülmaschine eingeräumt werden.


Frage: Darf ich bei gutem Wetter die Feier nach draußen verlegen oder ggf. einen Pavillon o.ä. aufstellen.

Antwort: Leider ist dies nicht gewünscht.


Wichtige Information: Wenn Fassbier auf Ihrer Feierlichkeit serviert werden soll, so muss dieses vom Schützenverein abgenommen werden (Krombacher). Alle weiteren Getränke werden durch den Mietenden mitgebracht.

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